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Online Anmeldung
Es muss ein Ausbildungsverhältnis mit einer Zahnarztpraxis im Einzugsgebiet vorliegen. Das Einzugsgebiet (Schulsprengel) für den Besuch unserer Schule umfasst:
- die Stadt München (mit Johanneskirchen und Oberföhring)
- aus dem Landkreis Ebersberg nur die Gemeinden: Baiern, Bruck, Egmating, Glonn, Kirchseeon, Moosach, Oberföhring, Vaterstetten (mit Baldham), Zorneding
Zahnarztpraxen mit Sitz in anderen Gemeinden müssen ihre Auszubildenden in den entsprechenden Berufsschulen umliegender Landkreise anmelden. Hier finden Sie eine Schulsprengel-Übersicht.
Klicken Sie hier für eine Anmeldung an unserer Schule
Die ONLINE-Anmeldung
Nach Ihrer Online-Anmeldung mailen wir Ihnen das Formular mit den Schultageskombinationen zu. In diesem Formular kreuzen Sie bitte Ihre Wunschkombination an. Das Formular wird während der Einschreibung von uns jeweils aktuell so abgeändert, dass nur die (noch) möglichen Schultageskombinationen zugemailt werden.
Erst wenn Sie den Schultageswunsch mit Unterschrift und Praxisstempel an die Schule zurückgeschickt haben, ist die Anmeldung abgeschlossen. Nur wenn Ihre angekreuzte Wunschkombination nicht möglich sein sollte (z. B. weil Ihre Praxis das Formular nicht direkt zurückschickt), setzen wir uns mit Ihnen telefonisch in Verbindung. Wenn Ihre Anmeldung abgeschlossen ist, informieren wir die Schülerinnen und Schüler mit einem Anschreiben (u.a. über Klassenbezeichnung, Einschreibungstermin am ersten Schultag, Kopiergeld, Materialienliste).
Während der Sommerferien ist das Sekretariat vom 10. August 2026 bis zum 7. September 2026 nicht besetzt. Sollten Sie Ihre Auszubildenden während dieser Zeit online einschreiben, erhalten Sie ab dem 8. September 2026 die E-Mail mit den möglichen Schultageskombinationen.
Schultage
Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
Wir bitten um Verständnis, dass wir keinen Wechsel des Schultages während des Schuljahres zulassen können.
eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieb liegt uns sehr am Herzen. Daher bemühen wir uns – soweit organisatorisch möglich – Ihren Wünschen hinsichtlich der Schultage entgegenzukommen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Einteilung der Klassen eine rein schulinterne Organisationsmaßnahme ist. Neben pädagogischen Überlegungen spielen hierbei auch räumliche Rahmenbedingungen sowie die Sicherstellung eines geordneten und effizienten Unterrichtsablaufs eine entscheidende Rolle. Aus diesen Gründen können wir nicht jedem individuellen Wunsch nach einem bestimmten Schultag entsprechen.
Ein Anspruch der Ausbildungsbetriebe darauf, dass Auszubildende eine bestimmte Klasse besuchen, besteht nicht. Gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BBiG sind die Betriebe verpflichtet, ihre Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Bei mehreren Auszubildenden im selben Ausbildungsbetrieb ist daher ein gemeinsamer Berufsschultag grundsätzlich möglich – auch wenn wir uns bemühen, solche Überschneidungen möglichst zu minimieren.
Für die kommenden Schuljahre gilt:
- Für die künftigen 11. Klassen: Der bisherige lange Schultag der 10. Klassen wird zum Schultag der 11. Klassen.
- Für die künftigen 12. Klassen: Der Schultag aus der 11. Klasse bleibt unverändert bestehen.